Seit gestern ist es Gewissheit: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat geurteilt, dass Bausparkassen ihren Kunden kündigen dürfen, wenn die Darlehen ihrer Kunden seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind (AZ: XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16). Für die Bausparkassen dagegegn ist es ein Tag der Genugtuung. Seit drei Jahren haben sie nun schon hochverzinste Altverträge von Bausparern gekündigt, sehr zum Ärger ihrer Kunden. Doch die Klagen der Bausparer waren vergebens.
Bei ihren Kündigungen berufen sich die Kassen auf Paragraf 489 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Darin ist geregelt, dass ein Kreditvertrag nach zehn Jahren gekündigt werden darf. Die Bausparkassen legen also den Paragraphen so aus, dass die Bausparguthaben Darlehen sind, die sie von ihren Kunden erhalten. Wenn der Kunde ein Bauspardarlehen in Anspruch nimmt, dann zahlt die Kasse nicht nur das Darlehen, sondern auch das Guthaben aus. Verweigert der Kunde das Bauspardarlehen, so wollen doch die Bausparkassen wenigstens den Kredit, den sie aus ihrer Sicht bei Kunden aufgenommen haben, zurückzahlen.
Die „etablierten“ Bausparkassen begrüßen das Urteil des BGH, das die Rechtsauffassung der weit überwiegenden Anzahl an Urteilen der Oberlandesgerichte bestätigt. Damit wird letztlich die Gemeinschaft der Bausparer gestärkt. Vor drei Jahren begannen die Kassen damit, seit zehn Jahren und länger zuteilungsreife Bausparverträge zu kündigen. Offizielle Angaben gibt es zwar nicht, aber in der Branche wird die Zahl auf bis zu 260.000 Verträge geschätzt.
Tja, da hilft wohl alles motzen nichts, die „Birne ist geschält“ – wie man hier in der Eifel zu sagen pflegt. Aber mal so ganz unter uns: Völlig unerwartet und unverständlich ist das BGH-Urteil nun auch wieder nicht. Aus meiner Sicht waren die „langlaufenden Bausparverträge“ seit geraumer Zeit eines dieser undankbaren Geschäfte, die gleichermaßen „Gewinner“ und „Verlierer“ hervorbrachten. Ich persönlich halte es da ja gerne so, die Geschäfte in der Art zu gestalten, das alle Beteiligten gleichermaßen „Spaß“ dran haben – da fängt es meines Erachtens nämlich schon an, mit der Nachhaltigkeit. Und ich hätte auch schon die eine oder andere Idee, wie Sie die kommende „Zwangsausschüttung“ Ihrer Bausparkasse nachhaltig und wertsteigernd anlegen können – beispielsweise in eine energetische Aufwertung Ihrer Immobilie. Sie werden staunen, wie effektiv schon vergleichsweise geringe Aufwendungen sich in Bezug auf den Wärmeschutz bemerkbar machen. Darüberhinaus schaffen Sie ein angenehmes „Wohlfühlklima“ – und die Natur dankt es Ihnen auch. Das es sich bei der ganzheitlichen Bauwerksbdichtung-, -sanierung und -erhaltung um mein „täglich Brot“ handelt, sei nur am Rande erwähnt. Aber Sie sehen: Alle Beteiligten haben ihre Freude dran, an dem was wir da gemeinsam schaffen können – so wie es sein soll! Mein Ratschlag: Lassen Sie sich die kommenden „lustigen Tage“ nicht nehmen, und rufen Sie mich an – gemeinsam schaffen wir ein Konzept, dass die Werte, für die Sie ja sicher lange gearbeitet und gespart haben, auch weiterhin erhalten bleiben.
Viele herzliche Grüße aus Daun – und lassen Sie sich Ihre gute Laune nicht verderben☺
Wolfgang Blick