Säumige Kunden, miese Zahlungsmoral, hohe Außenstände: Um die eigene Existenz nicht zu gefährden, sollten Betriebe konsequent ihre Forderungen eintreiben. Einen gerichtlichen Mahnbescheid können Sie beantragen, wenn Schuldner nicht auf ihre Mahnungen reagieren. Welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen. Lesen Sie in diesem Beitrag, was im „Falle des Falles“ zu tun ist:
Reagiert der Schuldner nicht auf Ihre Mahnungen, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit des gerichtlichen Mahnbescheides. Um einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen, müssen Sie den Vordruck „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“ verwenden und ausgefüllt an das zuständige Amtsgericht schicken. Das Formular bekommen Sie im Schreibwarenhandel.
Das Mahngericht wird den Antrag nur auf seine formale Richtigkeit überprüfen. das heißt, ob alle notwendigen Felder ausgefüllt sind oder die geforderten Verzugszinsen richtig berechnet wurden. Es prüft nicht, ob Ihre Forderung berechtigt ist.
Den Mahnbescheid stellt das Gericht anschließend dem Schuldner zu. Dieser kann jetzt die Forderung begleichen oder innerhalb von zwei Wochen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen.
Welche Bedingungen müssen für einen gerichtlichen Mahnbescheid erfüllt sein?
- Sie sollten die Forderung durch einen Vertrag, eine Rechnung oder vergleichbare Schriftstücke belegen können.
- Sie sollten den Aufenthaltsort des Schuldner kennen, sonst hat die Zustellung des Mahnbescheids keinen Erfolg.
- Sie sollten dem Schuldner wenigstens einmal eine Frist gesetzt und so in Zahlungsverzug gesetzt haben.
Ihre angemahnte Forderung sollte berechtigt sein, denn:
- Ihre Forderung sollte beweisbar sein, denn bei einem Widerspruch des Schuldners gegen den Mahnbescheid oder den Vollstreckungsbescheid, prüft das Gericht ob Sie wirklich einen Anspruch auf das ausstehende Geld haben.
- Können Sie das nämlich nicht beweisen, erkennt das Gericht diese Forderung nicht an. Dann tragen Sie die Kosten für das Mahn- und Gerichtsverfahren. Haben Sie Zweifel, ob Teile einer Forderung vor Gericht als berechtigt eingestuft werden, sollten Sie überlegen, ob Sie die Summe, die Sie einklagen wollen, nicht um diese Teile der ursprünglichen Forderung kürzen sollten.
Wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist?
Trotz berechtigter Forderungen bleiben Sie auf dem Verzugsschaden und den Mahngebühren sitzen, wenn Ihr Schuldner nicht mehr zahlungsfähig ist. Ihre einzige Chance ist dann, diese Gelder zu einem späteren Zeitpunkt, wenn Ihr säumiger Kunde wieder flüssig ist, einzutreiben. Ist aber klar, dass Ihr Schuldner auf Dauer kein Geld hat, lohnt sich ein gerichtlicher Mahnbescheid häufig nicht.
Steht Ihr Schuldner allerdings kurz vor dem Konkurs oder hat er diesen schon angemeldet, sollten sie schnellstmöglich einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Das ist wichtig, um über einen Vollstreckungsbescheid einen „Titel“ zu erhalten, mit dem Sie Ihre Forderungen notfalls aus der Konkursmasse zurückbekommen.
Die Erfahrung und Statistiken zeigen, die Zahlungsmoral in Deutschland ist, „quer durch alle Branchen“ nicht die Allerbeste. Aus eigener Erfahrung, auch Blick Dichte Bauwerke blieb in den letzten 15 Jahren nicht immer von „säumigen Zahlern“ verschont, kann ich nur raten stets kontrollieren und zügig handeln. Technisch sind wir heute in der Lage „just in Time“ Kontobewegungen zu überwachen und somit den richtigen Zeitpunkt nicht zu verpassen. Hilfreich ist natürlich auch der stetige Austausch unter den Netzwerk-Kollegen. Vier (oder mehr…) Ohren hören bekanntlich mehr als nur zwei. In der Hoffnung, das auch Sie sich um die wirklich wichtigen Dinge des (Geschäfts-)Lebens kümmern können, verbleibe ich für heute
mit bestem Gruß aus Daun
Wolfgang Blick