Denn sie wissen nicht, was sie tun! – Falsche Verarbeitung hochwertiger Saniersysteme

Auch nach vielen Jahren an den Baustellen „im Südwesten“, gibt es immer wieder diese Termine, die auch mir zeigen, das gemäß Herrn Einsteins Theorie es nur zwei Dinge gibt, die tatsächlich unendlich sind: Das Universum und – die menschliche Dummheit. Dies bewies sich auf einer Baustelle in der Nähe von Neuwied, auf der ich diesmal nicht als Berater sondern als Sachverständiger gefragt war. Aber lesen Sie selbst, was sich hier zugetragen hat.

Vor etwas mehr als vier Jahren wurde hier ein „Marktbegleiter“ beauftragt, die salzgeschädigten Wandflächen eines außenliegenden Kellereingangsbereiches instand zu setzen. Eine überschaubare Fläche, die, die erforderliche Gründlichkeit bei der Arbeit vorausgesetzt, gut innerhalb eines Arbeitstages zu schaffen gewesen „wäre“.

Heute nun, knapp ein dreiviertel Jahr vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, zeigt sich mir ein Bild „des Grauens“. Die seinerzeit aufgebrachte Putzschicht löst sich in Teilen vom Untergrund, das Salz blüht weiterhin – mehr denn je. Das „geschulte Auge“ erkennt schnell, das hier, wie man sagt im „Hauruck-Verfahren“ gearbeitet worden sein muß. Der Putz, der, das weis man als Fachunternehmen, um seine volle Wirkung entfalten zu „können“, in Schichtdicken von mindestens 1 – 2 cm aufgebracht werden muß, wurde allenfalls im geringen Millimeterbereich aufgetragen. Fachlich miserabel, ohne Frage. Ergebnis für heute: Rückbau des Putzes, samt Entsorgung erforderlich. Anschließend Neuaufbau der Putzschicht. Grund: versteckter Mangel (= arglistige Täuschung?). Meine Empfehlung an den Hausbesitzer: Einleitung eines Schadensfeststellungsverfahrens durch einen gerichtlich beauftragten Gutachter – den Rest klären die Gerichte.

Wissen Sie, was mich persönlich so an solchen, von „Fachunternehmen“ ausgeführten Arbeiten ärgert? Die Dreistigkeit, die der Annahme eines solchen Auftrages zugrunde liegt! In Zahlen: für rund 10 qm Putzarbeiten wurden lt. Rechnung etwa 4.000,00 € fällig. Ob der Handwerker hier besonders „gerissen“ war oder, gelinde gesagt „unfähig“ – sollte jeder für sich beantworten. In Zahlen ausgedrückt: Standard-Kalkulation bei solchen Maßnahmen: rund ein Drittel der Kosten sind fürs Material zu kalkulieren. Zwei Drittel werden benötigt für Baustelleneinrichtung, Lohnkosten, Anfahrt/Logistik, Entsorgung usw.. Grobe Kalkulation wie gesagt, kann sich von Fall zu Fall auch mal etwas „verschieben“. Wie auch immer, die Arbeit bzw. die dafür benötigte Zeit hat sich der „Kollege“ seinerzeit wahrlich vergolden lassen. Herunter gebrochen auf das, was hier wertmäßig berechnet aber an Material tatsächlich verbraucht wurde, ergibt sich bei diesem Auftrag real ein Gewinn- bzw. Lohnanteil von umgerechnet mehr als 200,00 €/Stunde – Wucher, selbst wenn eine anständige, technisch korrekte Leistung abgeliefert worden wäre. Mein Rat an Sie, wenn Sie eine solche Situation erleben müssen: Beauftragen Sie einen Gutachter bzw. einen Sachverständigen. Wichtig ist, den Schaden (egal ob versteckt oder offen) zu erkennen, zu bewerten und zu dokumentieren. Dies ist nötig, zur möglichen Beweisführung, sofern es bspw. zu Streitigkeiten mit dem Handwerker kommt. Wenn Sie Fragen zum Thema haben, oder gar von einem solchen Schaden betroffen sind, rufen Sie mich an. Gerne erkläre ich Ihnen, wie Sie in Ihrem Fall konkret vorgehen sollten bzw. welcher Schaden genau vorliegt und wie dieser ggfs. formuliert sein muß. Ganzheitlicher Service, im Sinne des Auftraggebers. Egal ob Sanierungskonzept, Ausführung oder Begutachtung – wir helfen Ihnen weiter! Garantiert!

Besten Gruß aus Daun

Wolfgang Blick

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